Der Stiftungsrat des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste hat auf seiner Sitzung am 2. November 2021 Änderungen in der Richtlinie für die Förderung der Provenienzforschung (NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut) beschlossen.
Die Änderungen beziehen sich auf die Dauer der Laufzeit der vom Zentrum geförderten Projekte und die Höhe der Finanzierung. Bislang war die Förderung eines Projekts nur für die Dauer von 36 Monaten möglich. Künftig kann in besonderen, begründeten Ausnahmefällen eine Förderung bis zu 60 Monaten erfolgen.
Bis zu einer Fördersumme von 350.000 Euro – statt bisher von 300.000 Euro – entscheidet der Vorstand der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturverluste über die Zuwendung. Sollte diese Fördersumme in begründeten Fällen überschritten werden, trifft der Stiftungsrat die Entscheidung .
Außerdem wird die Förderung von Projekten zur Erschließung, Verzeichnung und Auswertung von Archivalien und Dokumenten, die über den Einzelfall hinaus von grundsätzlicher Bedeutung sind, erweitert. Beispielsweise sind hier Retrodigitalisierungen von Archivalien und Dokumenten sowie die Entwicklung digitaler Infrastrukturen in besonderen, begründeten Ausnahmefällen möglich, Eine dauerhafte Unterhaltung und Pflege der digitalen Forschungsinfrastruktur kann vom Zentrum nicht übernommen werden, sondern muss anderweitig gewährleistet werden.
Die Förderrichtlinie tritt zum 1. Dezember 2021 in der geänderten Fassung in Kraft.