In seiner Sitzung vom 18. Dezember 2017 hat der Stiftungsrat des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste beschlossen, die Fristen für Anträge bei einem langfristigen Forschungsbedarf im Rahmen der Provenienzforschung zu ändern. Aus diesem Grund wird es 2018 nur eine Antragsfrist zum 1. Juni geben. Ab 2019 besteht dann wieder die Möglichkeit, zu zwei Fristen Anträge einzureichen: jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juni eines jeden Jahres.
Die Richtlinie für die Förderung der Provenienzforschung (PDF, 60 KB) (NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut) ist entsprechend angepasst worden.
Anträge für kurzfristigen Forschungsbedarf können weiterhin jederzeit eingereicht werden.
Für Rückfragen steht Ihnen der Fachbereich Provenienzforschung zur Verfügung.
Deutsches Zentrum Kulturgutverluste
Sophie Leschik
Projektberatung (öffentliche Einrichtungen)
Humboldtstraße 12
39112 Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391 727 763 25
Telefax: +49 (0)391 727 763 6
E-Mail: sophie.leschik@kulturgutverluste.de
Deutsches Zentrum Kulturgutverluste
Dr. Dagmar Thesing
Projektberatung (private Einrichtungen und Privatpersonen)
Humboldtstraße 12
39112 Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391 727 763 31
Telefax: +49 (0)391 727 763 6
E-Mail: dagmar.thesing@kulturgutverluste.de