20.02.2019
Seit dem 1. Januar 2019 können beim Deutschen Zentrum Kulturgutverluste Anträge für eine Projektförderung zur Erforschung der Herkunft von Kulturgut aus kolonialen Kontexten gestellt werden. Die erste Antragsfrist wird der 1. Juni 2019 sein. Zur Bewertung der eingehenden Anträge und Erarbeitung einer Förderempfehlung an den Vorstand der Stiftung, hat Staatsministerin Monika Grütters einen neuen Förderbeirat „Koloniales Kulturgut“ berufen. Als Mitglieder wählte sie renommierte Expertinnen und Experten auf diesem Gebiet aus und bezieht auch die internationale Perspektive mit ein.
Im Beirat vertreten sind: Prof. Dr. Wiebke Ahrndt (Übersee-Museum Bremen), Prof. Dr. Dr. Antoinette Dominicé (Ludwig-Maximilians-Universität München), Prof. Dr. Albert Gouaffo (Université de Dschang, Kamerun), Prof. Dr. Monica Juneja (Universität Heidelberg), Prof. Dr. Ulrike Lindner (Universität zu Köln), Dr. Barbara Plankensteiner (Museum am Rothenbaum, Hamburg), Prof. Dr. Bénédicte Savoy (Technische Universität Berlin), Dr. Maja Schweitzer (BKM, Berlin), Dr. Stephanie Tasch (Kulturstiftung der Länder, Berlin).
Mit Beginn des Jahres 2019 weitet das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste seine Aufgaben auf Provenienz- und Grundlagenforschung zu Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten aus. Ähnlich wie bei der Förderung im Bereich NS-Raubgut werden öffentliche Museen und Sammlungen, Bibliotheken, Archive und Forschungseinrichtungen bei der Klärung der Herkunft der Werke zukünftig unterstützt. Zur Durchführung dieser Aufgaben wird ein neuer Fachbereich eingerichtet. Die Mittel für Projektförderung und Personal betragen 1,9 Millionen Euro.
Von der neuen und wichtigen Aufgabe des Deutschen Zentrum Kulturgutverluste bleibt die Kernaufgabe, die Projektförderung im Bereich NS-Raubgut, unberührt.
Weitere Informationen zur Projektförderung finden Sie hier.