21.01.2021
Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste erhält 2021 insgesamt 1,5 Millionen Euro mehr als im vergangenen Jahr. Die zusätzlichen Mittel werden von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Prof. Monika Grütters, zur Verfügung gestellt. Damit kann die Stiftung im Jahr 2021 ihre Mittel für die Forschung nach unrechtmäßig entzogenem Kulturgut erneut erhöhen, wobei die Förderung der Ermittlung von NS-Raubgut auch künftig den weitaus größten Anteil mit nunmehr gut 5 Millionen Euro ausmacht.
Prof. Dr. Gilbert Lupfer, Vorstand des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste, begrüßte die Erhöhung: „Diese Entscheidung ermöglicht es Institutionen und Privatpersonen in Deutschland, noch intensiver als bisher nach unrechtmäßig entzogenem Kulturgut zu forschen. Und sie zeigt auch, dass die Provenienzforschung und damit die Aufarbeitung geschehenen Unrechts weiterhin einen hohen Stellenwert in der Kulturpolitik genießt.“
Der Stiftungsrat des Zentrums beschloss in seiner jüngsten Sitzung im Dezember, die Richtlinien für die Förderung in den Bereichen NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut sowie Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten anzupassen. Unter anderem wurde die maximale Fördersumme für kurzfristige Projekte von 15.000 Euro auf 25.000 Euro erhöht. Im Bereich NS-Raubgut ist eine Förderung von sogenannten Erstchecks nun auch für Privatpersonen möglich. Mit einem solchen Erstcheck soll festgestellt werden, ob ein Verdacht auf NS-Raubgut in einem Samllungsbestand vorliegt. So kann der Bedarf an einer weitergehenden, langfristigen Provenienzforschung ermittelt oder ausgeschlossen werden. Auch für die Provenienzforschung an Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten können nun Erstcheck-Projekte gefördert werden. Zudem können auch bestimmte privat getragene Einrichtungen in diesem Bereich künftig Förderanträge stellen. Der Stiftungsrat beschloss außerdem, die Förderung von Grundlagenforschung zu Kulturgutentziehungen in SBZ und DDR für 2021 von bisher bis zu 300.000 Euro auf bis zu 500.000 Euro zu erhöhen.
Der Stiftungsratsvorsitzende Dr. Günter Winands dankte in der Sitzung der bisherigen Kuratoriumsvorsitzenden Dr. Ute Haug für ihren hohen Einsatz und ihr großes Engagement für das Zentrum. Die Besetzung des Kuratoriums des Zentrums wechselte im November 2020 regulär nach fünf Jahren.
Das von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden zum 01.01.2015 gegründete Deutsche Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg ist in Deutschland zentraler Ansprechpartner zu allen Fragen unrechtmäßig entzogenen Kulturguts. Das Zentrum wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien institutionell gefördert und erhält hieraus auch die Mittel für seine Projektförderung. Das Hauptaugenmerk des Zentrums gilt dem im Nationalsozialismus verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgut, insbesondere aus jüdischem Besitz. Daneben zählen Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten und kriegsbedingt verlagerte Kulturgüter sowie Kulturgutentziehungen in der SBZ und DDR zu den Handlungsfeldern des Zentrums. Anträge für längerfristige Projekte können jeweils bis zum 1. Januar und 1. Juni eines Jahres eingereicht werden.
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