Das Bielefelder Familienunternehmen Dr. Oetker hat ein Gemälde an die Erben des jüdischen Kunstsammlers Leo Bendel zurückgegeben. Bei dem Werk mit dem Titel „Der Hexenmeister“ von Carl Spitzweg handelt es sich um NS-Raubgut.
Leo Bendel, Tabakhändler mit polnischer Staatsangehörigkeit, lebte zusammen mit seiner Ehefrau Else Bendel (geb. Golze) in Berlin und Wien, bis er im Jahr 1935 aufgrund seines jüdischen Glaubens seinen Beruf verlor und kurz darauf seinen Wohnsitz in Berlin aufgab. Er verkaufte das Kunstwerk 1937 an die Galerie Heinemann in München. Im Jahr 1938 legte Bendel seine polnische Staatsbürgerschaft ab und konvertierte gemeinsam mit seiner Frau zum Katholizismus. Dennoch wurde er im September 1939 von den Nationalsozialisten in Wien verhaftet und ins Konzentrationslager Buchenwald deportiert, wo er im März 1940 ermordet wurde. Seine nichtjüdische Ehefrau überlebte.
Caroline Oetker erstand das Carl-Spitzweg-Gemälde von der Münchener Galerie Heinemann im Jahre 1937. Sie vermachte das Bild ihrem Enkel Rudolf-August Oetker. 1998 wurde es Bestandteil der dann gegründeten Kunstsammlung Rudolf- August Oetker GmbH. Im Jahr 2006 hatten die Vertreter der Erben von Leo Bendel die Kunstsammlung darauf aufmerksam gemacht, dass sich das Gemälde einst in der Sammlung von Leo Bendel befand. Beide Seiten einigten sich bereits 2016 prinzipiell auf eine Rückgabe des Gemäldes von der Kunstsammlung an die Erben Leo und Else Bendels, jedoch nahm es Zeit in Anspruch, bis die recht- mäßigen Erben ausfindig gemacht und ihr Anspruch durch entsprechende Erbnachweise belegt werden konnten. Nachdem das zuständige Gericht die anspruchsberechtigte Partei nun bestimmt hat, konnte das Gemälde zurückgegeben werden.
Seit 2016 lässt die Kunstsammlung die Provenienzen der dazugehörenden Objekte umfassend recherchieren. Ziel ist es, zu überprüfen, ob Kunstwerke der Sammlung ursprünglich im Besitz von Personen waren, die von den Nationalsozialisten verfolgt wurden und ob die Objekte aufgrund dessen unrechtmäßig abhandengekommen sind.
Seit 2017 können privatrechtliche Einrichtungen oder Privatpersonen, die bei der eigenen Suche nach NS-Raubgut und fairen und gerechten Lösungen den Washingtoner Prinzipien und der Gemeinsamen Erklärung folgen, eine Förderung der Provenienzforschung beim Deutschen Zentrum Kulturgutverluste beantragen.