Änderung der Förderrichtlinien des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste

Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste ändert auf Beschluss seines Stiftungsrats mit Wirkung zum 02.01.2024 die „Richtlinie für die Förderung der Provenienzforschung (NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut)“ und die „Richtlinie für die Förderung von Projekten zur Provenienzforschung bei Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“.

Die „Richtlinie für die Förderung der Provenienzforschung (NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut)“ wird wie folgt geändert:

Die maximale Fördersumme im Bereich der kurzfristigen Projektförderung wird aufgrund der allgemeinen Preis- und Tarifsteigerungen auf 40.000 Euro (bisher 25.000 Euro) erhöht. Diese kurzfristige Förderung kann zur einzelfallbezogenen Recherche (z.B. bei Auskunfts- oder Rückgabeersuchen), für Erstchecks und Erbenermittlungen genutzt werden.

Um eine noch bessere Planbarkeit der Forschungsprojekte zu gewährleisten, wurden die Antragsfristen (bisher 1. Januar und 1. Juni) angepasst: Nunmehr können Anträge auf eine langfristige Förderung zum 1. April und 1. Oktober eines jeden Jahres eingereicht werden.

Im Hinblick auf die Anrufung der Beratenden Kommission wird ausdrücklich geregelt, dass eine vom Zentrum geförderte Einrichtung binnen drei Jahren nach Ablauf des Förderzeitraums einem Antrag auf eine Befassung seitens der Kommission hinsichtlich des im Projekt beforschten Kulturguts unverzüglich zuzustimmen hat. 

Die „Richtlinie für die Förderung von Projekten zur Provenienzforschung bei Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ wird wie folgt geändert:

Die maximale Fördersumme im Bereich der kurzfristigen Projektförderung wird aufgrund der allgemeinen Preis- und Tarifsteigerungen von bisher 25.000 Euro auf 40.000 Euro erhöht. Diese kurzfristige Förderung kann auch für einzelfallbezogene Suchaufträge genutzt werden.

Die Förderrichtlinie sieht derzeit bei erstmaliger Beantragung eine Projektdauer von zunächst maximal 24 Monaten vor. Im Fall von Projekten der Grundlagenforschung oder Verbundprojekten ist auch zur Gewährleistung der Planungssicherheit nunmehr eine Dauer von zunächst maximal 36 Monaten möglich.

Auch für den Förderbereich „Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ werden die Antragsfristen (bisher 1. Januar und 1. Juni) angepasst: Neuanträge für längerfristige Projekte können in diesem Jahr zum 1. Oktober 2024 gestellt und in den Folgejahren dann jeweils zum 1. April und 1. Oktober eingereicht werden.

Artikel-Informationen

4. Januar 2024