Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut gestartet

Neue Institution entscheidet in strittigen Fällen über die Rückgabe von Kulturgütern.

Die neu eingerichtete Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut hat heute, am 1. Dezember 2025, ihre Arbeit aufgenommen. Sie entscheidet künftig in strittigen Fällen über die Rückgabe von Kulturgütern, die Menschen infolge der Verfolgung durch die NS-Herrschaft – insbesondere aus jüdischem Besitz – entzogen wurden.

Für die Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut ist die neue Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut ein wichtiger Schritt zu entscheidenden Verbesserungen: Durch die einseitige Anrufbarkeit der Schiedsgerichtsbarkeit haben Opfer des NS-Kulturgutraubs oder ihre Rechtsnachfolgerinnen und Rechtsnachfolger ab sofort einen erleichterten Zugang zu Schiedsverfahren, insbesondere für Kulturgut im Besitz öffentlicher Hand. Die Schiedsgerichte fällen verbindliche Schiedssprüche auf Grundlage eines Bewertungsrahmens mit Beweiserleichterungen und Vermutungsregeln. Mehr als 80 Jahre nach Kriegsende wird dies den heute noch offenen Fällen besser gerecht.

Für Verfahren der Schiedsgerichtbarkeit NS-Raubgut stehen 36 Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter zur Verfügung. Mit Elisabeth Steiner, vormalig Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sowie Peter Müller, Ministerpräsident a. D. und Richter am Bundesverfassungsgericht a. D., ist das Präsidium der Schiedsgerichtsbarkeit als Doppelspitze besetzt. Die Schiedsstelle mit Sitz in Berlin unterstützt die Verfahren, ähnlich wie eine Geschäftsstelle, nach den Regeln einer Geschäftsordnung.

Mit der Einführung der Schiedsgerichtsbarkeit wird ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zur Verbesserung der Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut umgesetzt. Der Koalitionsvertrag sieht zudem die Schaffung eines Restitutionsgesetzes und die Intensivierung der Provenienzforschung vor. Die Schiedsgerichtsbarkeit tritt an die Stelle der bisherigen Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz.

Um die Rückgabe von NS-Raubgut in Deutschland zu verbessern, verständigten sich Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände 2024 auf eine Reform der Beratenden Kommission und die Weiterentwicklung zur Schiedsgerichtsbarkeit. Der Zentralrat der Juden in Deutschland sowie die Claims Conference waren in den Reformprozess eingebunden.

Zur vollständigen Pressemitteilung: https://kulturstaatsminister.de/presse/schiedsgerichtsbarkeit

Nähere Informationen zur Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut finden Sie unter www.schiedsgerichtsbarkeit-ns-raubgut.de

Bei Fragen zu Verfahren der Schiedsgerichtsbarkeit steht die Schiedsstelle unter  zur Verfügung.

Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste ist als Rechtsträger administrativ für die Schiedsstelle zuständig, die inhaltliche Arbeit der Schiedsgerichtsbarkeit erfolgt jedoch unabhängig.

Artikel-Informationen

16. Dezember 2025