Projekt “Provenienzrecherche Gurlitt” setzt Forschungsarbeiten fort

Auch im Jahr 2017 wird das Projekt zur Erforschung des Kunstfundes Gurlitt weiter finanziell unterstützt. So kann das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste die Forschungsarbeit zum Kunstfund Gurlitt fortführen. Beforscht werden insgesamt rund tausend Kunstwerke, die von der Taskforce „Schwabinger Kunstfund“ noch nicht abschließend untersucht wurden. Untersuchungsgegenstand sind zum einen ca. 680 Werke, bei denen ein Verdacht auf NS-Raubkunst nicht ausgeschlossen werden konnte. Zum anderen gilt es derzeit 325 Werke zu untersuchen, die als Verdachtsfälle der Beschlagnahmeaktion „Entartet Kunst“ gelten und die ebenfalls aus Verfolgtenbesitz in die Herkunftsmuseen gelangt sein konnten.

Das Oberlandesgericht München hat am heutigen Donnerstag, den 15. Dezember 2016 im Rechtsstreit um den Nachlass von Cornelius Gurlitt die Wirksamkeit seines Testaments und das Kunstmuseum Bern als Erbe bestätigt. Dies bringt für das Projektjahr 2017 weitere Planungssicherheit.

Artikel-Informationen

15. Dezember 2016

Mitteilung des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste vom 15.12.2016 (https://www.kulturgutverluste.de/Content/02_Aktuelles/DE/Meldungen/2016/Dezember/16-12-15_Gurlitt-Verlaengerung-OGL-Urteil.html)