Neue Förderung für Forschung zu Kulturgutverlusten in SBZ und DDR

Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste bietet ab 1. Januar 2026 finanzielle Unterstützung für öffentliche und private Sammlungen, um ihre Bestände auf einst entzogene Objekte zu untersuchen.

Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste erweitert ab 1. Januar 2026 seine Möglichkeiten der Projektförderung: Auf Beschluss des Stiftungsrats startet mit Beginn des neuen Jahres die Förderung der Provenienzforschung zu Kulturgutentziehungen in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der DDR. Mit dieser Unterstützung können öffentliche und private Kultureinrichtungen ihre Bestände auf Kulturgüter hin untersuchen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie ihren Eigentümer:innen aufgrund von staatlicher Verfolgung und Willkür entzogen wurden, und identifizierte Objekte bei noch bestehenden Rückgabeansprüchen zurückgeben. Für Forschungsvorhaben in diesem Themenbereich stehen im Jahr 2026 insgesamt bis zu 800.000 Euro zur Verfügung. Institutionen können ab dem 1. Januar Anträge einreichen.

Staatsminister für Kultur und Medien Wolfram Weimer: „Das Bewusstsein für das Unrecht in der Sowjetischen Besatzungszone und in der SED-Diktatur ist gestiegen. Wir sind sensibler geworden für die Auswirkungen staatlicher Repression und die oft bis heute nachwirkenden seelischen, aber auch materiellen Folgen für die Opfer. Mit den neuen Fördermöglichkeiten des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste stärken wir die Aufarbeitung der Kulturgutentziehungen in der SBZ und DDR und schaffen Transparenz über die Herkunft von Objekten. Damit setzen wir einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um und beleuchten ein weniger bekanntes Kapitel der deutschen Geschichte.“

Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste finanziert die Aufarbeitung der Kulturgutverluste in der SBZ und DDR bereits seit 2017 im Bereich der Grundlagenforschung. Mit der neuen Förderlinie können ab 2026 nun auch die Sammlungen öffentlicher und privater kulturgutbewahrender Einrichtungen erforscht werden.

Zwischen 1945 und 1990 kam es im Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone und DDR zu zahlreichen Kulturgutverlusten. Privateigentümer:innen wurden etwa während der Bodenreform entschädigungslos enteignet. Staatliche Stellen der DDR brachten Objekte aber auch in ihren Besitz, um sie zu verkaufen und damit Einkünfte und Devisen zu generieren. Betroffen waren neben Adligen, Großgrundbesitzer:innen und Unternehmer:innen beispielweise auch Republikflüchtlinge oder politische Häftlinge, deren Vermögen eingezogen wurde. Ebenso wurden Privatsammler:innen und Kunsthändler:innen durch konstruierte Steuerhinterziehungsverfahren dazu gezwungen, ihren Besitz zu veräußern.

Die juristische Aufarbeitung hat nach der Wiedervereinigung, gestützt auf das Vermögensgesetz vom 23. September 1990 und das Ausgleichsleistungsgesetz vom 27. September 1994, weitgehend stattgefunden. Die Fristen für Rückgabeverfahren sind in der Regel abgelaufen. Bis heute besitzen öffentliche Sammlungen Objekte, die in der SBZ und der DDR entzogen wurden und damit auch ethische Fragen aufwerfen.

Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten sowie die Förderrichtlinie unter: https://kulturgutverluste.de/kontexte/sbz-ddr/foerderung

Artikel-Informationen

16. Dezember 2025