Im Januar 2019 hat das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste entsprechend einem Beschluss des Stiftungsrates die Voraussetzungen für eine finanzielle Förderung von Projekten der Provenienzforschung zu Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten sowie thematische Grundlagenforschung geschaffen. Die entsprechende Förderrichtlinie (PDF, 142 KB) ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Ein neuer Förderbeirat für die Evaluierung von Projektanträgen wird eingerichtet. Für das Jahr 2019 stehen Fördermittel zur Verfügung.
Zugleich hat der neue Fachbereich „Kulturgüter aus kolonialen Kontexten“ seine Arbeit aufgenommen. Er befindet sich personell und organisatorisch noch im Aufbau; Erster Ansprechpartner ist der Historiker Dr. Jan Hüsgen.
Kulturgut aus kolonialen Kontexten findet sich in unterschiedlichen Museums- und Sammlungszusammenhängen, nicht nur in ethnologischen Museen. Der angemessene Umgang damit bedarf interdisziplinärer und internationaler Kooperationen.
Daher ist die Tätigkeit des Zentrums auf folgende Förderziele ausgerichtet:
- der systematischen und nachhaltigen Aufarbeitung der Provenienzen von Kulturgut aus kolonialen Kontexten in öffentlichen Museen und Sammlungen, einschließlich Bibliotheken und Archiven, in Deutschland;
- der Erforschung und Aufarbeitung grundlegender allgemeiner Fragen zu Kulturgut aus kolonialen Kontexten in öffentlichen Museen und Sammlungen, einschließlich Bibliotheken und Archiven, in Deutschland (Grundlagenforschung);
- der insbesondere digitalen, öffentlich zugänglichen Dokumentation der Forschungsergebnisse.
Darüber hinaus soll
- das Bewusstsein für die Bedeutung der Provenienzforschung im Zusammenhang mit Kulturgut aus kolonialen Kontexten geschaffen und gestärkt werden,gerade auch in Einrichtungen, die mit diesem Thema noch keine oder wenig Erfahrung gesammelt haben
- die Entwicklung spezifischer Standards der Dokumentation und Publikation für Kulturgut aus kolonialen Kontexten gefördert werden;
- der Wissenstransfer zwischen den sammelnden Einrichtungen sowie die Entwicklung und Stärkung nationaler und internationaler, die Herkunftsländer und -gesellschaften einbeziehenden Forschungsnetzwerke gefördert werden;
- die Weitergabe der Erkenntnisse und Erfahrungen aus den Projekten im Rahmen der Aus- und Weiterbildung gefördert werden.
Antragsberechtigt sind die Kulturgut sammelnden, bewahrenden und dazu forschenden Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft mit Sitz in Deutschland. Auch eine gemeinsame Antragsstellung mehrerer Einrichtungen ist möglich und erwünscht. Die Herkunftsländer bzw. -gesellschaften sollen in geeigneter und angemessener Form in die Projektplanung und -durchführung eingebunden werden. Bei der Auswahl der zu fördernden Projekte werden sich der Förderbeirat und der Vorstand des Zentrums an den Priorisierungsempfehlungen aus dem „Leitfaden zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“des Deutschen Museumsbundes orientieren.
Im Hinblick auf Verfahren, Fristen und Förderbedingungen gelten im Übrigen dieselben Regelungen wie bei der Provenienzforschung zu NS-Raubgut (z.B. Bundeshaushaltsordnung (PDF, 32 KB) und Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (PDF, 44 KB), insbesondere die Antragsfrist zum 1. Januar und 1. Juni eines jeden Jahres, beginnend mit dem 1. Juni 2019.