08.04.2019
Mit der am 22. Januar 2019 in Kraft getretenen Erweiterung der Richtlinie für die Förderung der Provenienzforschung (PDF, 2 MB) (NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut) besteht nun auch die Möglichkeit, beim Deutschen Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg eine Förderung von Projekten zur Erbenermittlung zu beantragen.
Der neue Fördergegenstand zielt darauf ab, Erben zu Objekten aus Sammlungen, zu denen bereits Provenienzforschung stattgefunden hat, zu ermitteln und so zu einer gerechten und fairen Lösung im Sinne der Washingtoner Prinzipien von 1998 und der Gemeinsamen Erklärung von 1999 beizutragen.
Die nächste Antragsfrist für langfristige Forschungsprojekte endet am 1. Juni 2019.
Einzelfallbezogenen, kurzfristigen Forschungsbedarf bis zu
einer maximalen Fördersumme von 15.000 Euro fördert das
Zentrum ohne Frist ganzjährig.
Das Zentrum bietet zudem mit der Online-Rubrik “Erbenermittlung” im Rahmen seines Auftrags einen aktuell gehalteten Wissensstand mit Hinweisen zu Methoden, Abläufen, Recherchemöglichkeiten und Quellen zur Ermittlung möglicher Erben.
Weitere Informationen zur Förderung sowie die aktuellen Antragsformulare sind hier zugänglich.
Der Fachbereich Provenienzforschung steht im Rahmen der Projektberatung als Ansprechpartner zur Verfügung.
Deutsches Zentrum Kulturgutverluste
Cathleen Tasler
Projektberatung (“NS-Raubgut” – öffentliche Einrichtungen)
Humboldtstraße 12
39112 Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391 727 763 21
Telefax: +49 (0)391 727 763 6
E-Mail: cathleen.tasler@kulturgutverluste.de
Deutsches Zentrum Kulturgutverluste
Dr. Dagmar Thesing
Projektberatung (“NS-Raubgut” – private Einrichtungen und Privatpersonen)
Humboldtstraße 12
39112 Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391 727 763 31
Telefax: +49 (0)391 727 763 6
E-Mail: dagmar.thesing@kulturgutverluste.de