23.10.2018
Die nächste Antragsfrist für langfristige Forschungsprojekte endet am 1. Januar 2019. Einzelfallbezogenen, kurzfristigen Forschungsbedarf fördert das Zentrum ohne Frist ganzjährig. Neben öffentlichen Einrichtungen sind auch privat getragene Einrichtungen (z.B. Museen, Archive, Vereine, Unternehmenssammlungen) und Privatpersonen in Deutschland antragsberechtigt.
Unabhängig von ihrem Wert können Kunstwerke, Möbel, Bücher und sonstiges Kulturgut Gegenstand der Untersuchung sein. Das Zentrum fördert systematische Bestandsprüfungen, Grundlagenforschung zum historischen Kontext des NS-Kulturgutraubs sowie die Erschließung von Archivbeständen und die Rekonstruktion von privaten Sammlungen oder Beständen, die während der NS-Herrschaft verfolgungsbedingt entzogen, aufgeteilt oder zerstört wurden.
Weitere Informationen zur Förderung sowie das aktuelle Antragsformular finden Sie hier.
Bei inhaltlichen und formalen Fragen berät der Fachbereich Provenienzforschung Antragsteller gerne persönlich. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Feiertage eine Beratung nur bis zum 21. Dezember 2018 in Anspruch genommen werden kann. Wenden Sie sich hierzu bitte an:
Deutsches Zentrum Kulturgutverluste
Cathleen Tasler
Projektberatung (öffentliche Einrichtungen)
Humboldtstraße 12
39112 Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391 727 763 21
Telefax: +49 (0)391 727 763 6
E-Mail: cathleen.tasler@kulturgutverluste.de
Deutsches Zentrum Kulturgutverluste
Dr. Dagmar Thesing
Projektberatung (private Einrichtungen und Privatpersonen)
Humboldtstraße 12
39112 Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391 727 763 31
Telefax: +49 (0)391 727 763 6
E-Mail: dagmar.thesing@kulturgutverluste.de