Raub ohne Restitution? Die Justiz und die Rückerstattung von ‘arisiertem’ Vermögen

Die Auseinandersetzungen um Ernst-Ludwig Kirchners „Berliner Straßenszene“ oder um den „Fall Gurlitt“ haben einer breiteren Öffentlichkeit deutlich gemacht, wie präsent die Folgen der massenhaften Plünderung jüdischen Vermögens zwischen 1933 und 1945 noch immer sind. Deutsche Kulturinstitutionen betreiben 75 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und gut 20 Jahre nach der Verabschiedung der Washingtoner Prinzipien zur Rückgabe von Kunstwerken noch immer großflächig Provenienzforschung.

Raub ohne Restitution? Die Justiz und die Rückerstattung von ‚arisiertem‘ Vermögen

Die Auseinandersetzungen um Ernst-Ludwig Kirchners „Berliner Straßenszene“ oder um den „Fall Gurlitt“ haben einer breiteren Öffentlichkeit deutlich gemacht, wie präsent die Folgen der massenhaften Plünderung jüdischen Vermögens zwischen 1933 und 1945 noch immer sind. Wenn deutsche Kulturinstitutionen 75 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und gut 20 Jahre nach der Verabschiedung der Washingtoner Prinzipien zur Rückgabe von Kunstwerken großflächig Provenienzforschung betreiben (müssen), zeugt das nicht zuletzt von einer verschleppten Rückgabe geraubten Kulturguts durch staatliche und private Einrichtungen. Welche Rolle die deutsche Justiz in diesem Zusammenhang gespielt hat, wollen wir auf der 22. Jahrestagung des „Forum Justizgeschichte“ diskutieren. Wir knüpfen damit an unsere Tagung zur Entschädigung NS-Verfolgter von 2017 an.

Die erzwungene Übertragung und fiskalische Konfiszierung jüdischer Unternehmen, Immobilien und Kulturgüter mündete nach Kriegsbeginn in die systematische Vertreibung und Ermordung der europäischen Jüdinnen und Juden. Nach 1945 erließen die Westalliierten zwar Rückerstattungsgesetze, nach denen viele private „Ariseure“ und Unternehmen zur Restitution verpflichtet wurden. Bei der deutschen Bevölkerung und in der Justiz stießen Rückübertragungen aber auf Widerstände. Dabei dürften neben materiellen Interessen auch fortdauernde rassistische Vorurteile gegen vermeintliche „jüdische Ausbeuter“ eine Rolle gespielt haben. Direkte personelle Kontinuitäten gab es vielfach in den Finanzverwaltungen, die im Rahmen der berüchtigten „Aktion 3“ ab 1941 maßgeblich an der Ausplünderung beteiligt waren – und die nun über die Rückgabe des vom Fiskus entzogenen Eigentums entschieden.

In den Behörden wie in den Gerichten wirkten Juristen und Juristinnen an Rückerstattungsprozessen mit, in denen formal um „feststellbare Vermögensgegenstände“, den Eintritt der Verjährung oder die Beweisführung gestritten wurde, während es zugleich um die Anerkennung von Verfolgungsschicksalen ging. Dabei waren im Kontext des „Kalten Kriegs“ Betroffene in den Ostblockstaaten von jedem bundesdeutschen Schadensausgleich ausgeschlossen. Umgekehrt wurden in der DDR keine Individualrechtsgüter restituiert. Nach 1990 konnte die bundesrepublikanische Justiz die Grundsätze des alliierten Rückerstattungsrechts in Ostdeutschland zur Anwendung bringen. Inwieweit diese Chance genutzt worden ist, gehört zu den Fragen, die auf der Tagung beispielhaft untersucht und erörtert werden können.

Der umkämpfte juristische Umgang mit dem NS-Vermögensraub wirft zugleich allgemeinere Fragen auf: Wie ist es bestellt um die Bereitschaft und Fähigkeit zur Restitution in post-diktatorischen (und post-kolonialen) Gesellschaften? Und welche Rolle kann dabei – Stichwort „transitional justice“ – das Rechtssystem spielen?

Die Tagung wird am 27. September 2020 in einer kurzen, kompakten Form mit anschließenden Vortragsabenden digital durchgeführt. Den Zugangslink erhalten Sie bei Anmeldung.

Programm

27. September 2020

09:30 Beginn der Übertragung / Administrative Hinweise
09:45 Begrüßung und Thematische Einführung
10:00 Ingo Müller: Wie Juristen das alliierte Rückerstattungsrecht verdrehten
10:45 Eva Balz: Vergangenheitspolitik und Eigentumspolitik im Kalten Krieg. Das Oberste Rückerstattungsgericht für Berlin
11:30 Pause
11:45 Dorna Hatamlooy: Flucht aus der Rückerstattung. Juristische Auseinandersetzungen in Nordrhein-Westfalen in den 1950er-Jahren

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Artikel-Informationen

10. September 2020