Über das vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste eingerichtete Online-Meldeverfahren, mit dem erstmals kulturgutbewahrende Einrichtungen in Deutschland Restitutionen von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut in einem Formular übermitteln können, sind bislang von mehr als 18 öffentlichen Einrichtungen über 3100 Objekte als restituiert gemeldet worden. Davon sind weit über die Hälfte der gemeldeten Objekte Bibliotheksgut.
Mit dem Online-Meldeverfahren, das seit gut einem Jahr besteht, hat das Zentrum neue Wege in der Dokumentation gerechter und fairer Lösungen beschritten: Kulturgutbewahrende Einrichtungen in Deutschland haben bislang dezentral zahlreiche Kunstwerke, Bücher und andere Kulturgüter restituiert oder sonstige gerechte und faire Lösungen gefunden, die den Schicksalen der früheren Eigentümer und ihrer Nachkommen gerecht werden. Eine Übersicht über alle erfolgten Restitutionen fehlte. Diese Lücke wurde mit dem Online-Meldeverfahren auf der Webseite des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste geschlossen.
Ziel des Online-Meldeverfahrens ist ein kontinuierlich fortgeführter Überblick für die Forschung, aber auch für die Nachfahren der Enteigneten, der die Entwicklung der Restitutionen deutlich macht und beispielgebend für noch ungelöste Fälle sein kann. Öffentliche wie private Museen, Bibliotheken und Archive können dieses Angebot auf freiwilliger Basis nutzen.
Das Online-Meldeverfahren ist jederzeit über die Website des Zentrums abrufbar.