Förderrichtlinie des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste ergänzt

09.02.2017

Die überarbeitete und am 6. Februar 2017 in Kraft getretene Förderrichtlinie des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste ist um wesentliche Punkte ergänzt worden. Neben einer Erweiterung der Förderziele und des Fördergegenstands sieht die neue Richtlinie vor, privat getragene Einrichtungen, Unternehmen und Privatpersonen durch eine fachliche Beratung und durch Fördermittel für Provenienzforschungsprojekte zu unterstützen, sofern sie sich bei der eigenen Suche nach NS-Raubgut den Washingtoner Prinzipien und der Gemeinsamen Erklärung verpflichten.

Mit der Förderung von Projekten zur Rekonstruktion von privaten Sammlungen, die während der NS-Herrschaft verfolgungsbedingt entzogen wurden, richtet sich das Zentrum nun auch gezielt an die Opfer des NS-Regimes bzw. deren Nachfahren. Ferner sind Unternehmen antragsberechtigt, die über Archivalien und Dokumente verfügen, deren Erschließung, Auswertung und Digitalisierung für die Provenienzforschung von Bedeutung sind.

Mit der Förderung von Programmen zur Aus- und Weiterbildung von Provenienzforschern an Universitäten und anderen öffentlichen Einrichtungen wird nicht zuletzt eine wichtige Grundlage zur Stärkung dieses Forschungsgebiets geschaffen.

Entsprechend der neuen Förderrichtlinie wird die Darstellung des Förderablaufs auf der Website des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste derzeit noch angepasst.

Richtlinie für die Förderung der Provenienzforschung (NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut) (PDF, 74 KB)